Betriebsunterbrechungsversicherung
Je höher der Wert der Betriebseinrichtung und der technischen Ausrüstung desto höher ist auch das Risiko eines Schadens. Doch nicht nur der entstandene Sachschaden kann zu Problemen führen, sondern auch der wirtschaftliche Folgeschaden. Besonders das Ausbleiben von Einnahmen nach einer Betriebsschließung kann zum existentiellen Risiko werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet, wenn der Betrieb ganz oder teilweise unterbrochen wird, weil der Freiberufler wegen Krankheit oder Unfalles vorübergehend nicht arbeiten kann. Versichert ist auch die Betriebsunterbrechung durch Sachschäden (Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm). Entschädigt wird der entgangenen Betriebsgewinn, welchen Sie infolge des Versicherungsfalls während der Unterbrechungszeit nicht erwirtschaften. Weiter wird für fortlaufende Kosten bis zur Wiederherstellung des normalen Betriebsablaufes bis zu einer bestimmten Dauer geleistet.


