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Gesetzliche Krankenversicherung

Im Jahre 1883 wurde durch das Reichsgesetz die GKV gegründet. Ziel dieses Gesetzes war es, die einkommensschwächsten Gruppen der Arbeitnehmerschaft vor den wirtschaftlichen Folgen durch Krankheit mittels Versicherungszwang zu schützen. Arbeitnehmer, die weniger als 3375 EUR im Monat verdienen, müssen sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die Gesetzlichen handeln grundsätzlich nach dem Solidarprinzip, d.h. die Höhe des Beitrags ist von der Höhe des Brutto-Monatseinkommen abhängig. Eine Garantie einer entsprechenden Leistung existiert nicht. Auch die Höhe der Zuzahlungen oder die Beiträgssätze unterliegen einer ständigen Veränderung. Leider nur in eine Richtung.