Haftpflichtversicherung
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben,
den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges
Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz
des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (§ 823 BGB).
Durch Abschluß einer Privat-Haftpflichtversicherung (PHV) kann man
sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen eines
fahrlässig geschädigten Dritten schützen. Der Haftpflichtversicherer
klärt, ob der Versicherungsnehmer schadenersatzpflichtig ist und weist
unberechtigte Ansprüche ab. Der Versicherer übernimmt sowohl
die Regulierungs- als auch die Prozeßkosten. Der Versicherer führt
im Namen des Versicherungsnehmers die gerichtliche Auseinandersetzung,
falls es soweit kommen sollte. Darüber hinaus wird auch dem Geschädigten
ein Schutz zuteil. Wenn seine Ansprüche gegen den Schädiger berechtigt
sind, kommt er über dessen Haftpflichtversicherung auf jeden Fall
zu Schadenersatz, selbst dann, wenn der Schädiger über keinerlei
Vermögen verfügt, aus dem er hätte Schadenersatz leisten
können. Man spricht hier auch von einem passiven Rechtsschutz.
Eine Versicherung die in keinem Haushalt fehlen darf!


