Kontakt
Login
Home

Haftpflichtversicherung

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (§ 823 BGB). Durch Abschluß einer Privat-Haftpflichtversicherung (PHV) kann man sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen eines fahrlässig geschädigten Dritten schützen. Der Haftpflichtversicherer klärt, ob der Versicherungsnehmer schadenersatzpflichtig ist und weist unberechtigte Ansprüche ab. Der Versicherer übernimmt sowohl die Regulierungs- als auch die Prozeßkosten. Der Versicherer führt im Namen des Versicherungsnehmers die gerichtliche Auseinandersetzung, falls es soweit kommen sollte. Darüber hinaus wird auch dem Geschädigten ein Schutz zuteil. Wenn seine Ansprüche gegen den Schädiger berechtigt sind, kommt er über dessen Haftpflichtversicherung auf jeden Fall zu Schadenersatz, selbst dann, wenn der Schädiger über keinerlei Vermögen verfügt, aus dem er hätte Schadenersatz leisten können. Man spricht hier auch von einem passiven Rechtsschutz.
Eine Versicherung die in keinem Haushalt fehlen darf!