Insassenunfallversicherung
Über eine Insassenunfallversicherung sind alle Insassen (inklusive Fahrer) beim Gebrauch des Fahrzeugs, ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Fahrers - Vorsatz ausgenommen -, versichert. Versichert sind alle Passagiere beim Betrieb des Kraftfahrzeugs, d.h. nicht nur während der Fahrt, sondern auch beim Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen, Parken, Tanken und sogar beim Waschen des Fahrzeugs.
Versichert werden können folgende Leistungen:
- Invaliditätsleistung
- Todesfallentschädigung
- verschiedene Formen des Tagegeldes (Kranken-Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld oder Genesungsgeld)
Versichert sind entweder pauschal alle Insassen (Anzahl der vorhandenen
Sitzplätze) oder einzelne Sitzplätze (z. B. Fahrersitz).
Die Insassenunfallversicherung zählt zu den (vorsichtig ausgedrückt!)
tendenziell überflüssigen Versicherungen. Dies aus dem einfachen
Grund, dass sämtliche berechtigten Ansprüche wegen Körperverletzung,
die gegen den Fahrer oder den Fahrzeughalter erhoben werden, bereits
durch die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt
sind. Die Insassenunfallversicherung hat also nur die Bedeutung einer
normalen Unfallversicherung - begrenzt auf den Bereich des Fahrens mit
dem eigenen Auto. Ein solcher Schadensfall kann jedoch besser und günstiger über
eine normale Unfallversicherung reguliert werden, die zusätzlich
alle Unfälle des täglichen Lebens einschließt - und das
weltweit!


