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Insassenunfallversicherung

Über eine Insassenunfallversicherung sind alle Insassen (inklusive Fahrer) beim Gebrauch des Fahrzeugs, ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Fahrers - Vorsatz ausgenommen -, versichert. Versichert sind alle Passagiere beim Betrieb des Kraftfahrzeugs, d.h. nicht nur während der Fahrt, sondern auch beim Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen, Parken, Tanken und sogar beim Waschen des Fahrzeugs.

Versichert werden können folgende Leistungen:

Versichert sind entweder pauschal alle Insassen (Anzahl der vorhandenen Sitzplätze) oder einzelne Sitzplätze (z. B. Fahrersitz).
Die Insassenunfallversicherung zählt zu den (vorsichtig ausgedrückt!) tendenziell überflüssigen Versicherungen. Dies aus dem einfachen Grund, dass sämtliche berechtigten Ansprüche wegen Körperverletzung, die gegen den Fahrer oder den Fahrzeughalter erhoben werden, bereits durch die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Die Insassenunfallversicherung hat also nur die Bedeutung einer normalen Unfallversicherung - begrenzt auf den Bereich des Fahrens mit dem eigenen Auto. Ein solcher Schadensfall kann jedoch besser und günstiger über eine normale Unfallversicherung reguliert werden, die zusätzlich alle Unfälle des täglichen Lebens einschließt - und das weltweit!