Kapitallebensversicherung
Die Kapital-Lebensversicherung kombiniert Risikoschutz mit Sparvertrag. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme. Dies ist wie bei der Riskolebensversicherung. Erlebt der VN den Vertragsablauf, wird die vereinbarte Summe ausbezahlt. Die so genannte Erlebensfall-Leistung besteht aus zwei Teilen: der Versicherungssumme und dem Überschussanteil. Die Höhe des Überschussanteils hängt davon ab, wie gut die Gesellschaft mit Ihrem Geld gewirtschaftet hat.


