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KFZ-Haftpflichtversicherung

"Wird bei dem Betrieb eines Kfz ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (§ 7 (1) StVG). Auf ein Verschulden kommt es hier nicht an (Gefährdungshaftung). Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. "Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers ... ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden ... abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird." (§ 1 PflVG)