Kraftfahrversicherungen
Kfz-Haftpflichtversicherung
Als Halter eines Kraftfahrzeugs (Personenwagen, Lastwagen, Motorrad oder ähnliche
motorgetriebene Fahrzeuge) oder Anhängers sind Sie gesetzlich verpflichtet
(Pflichtversicherungsgesetz). Schuldhaft einen Schaden zu verursachen könnte
gerade im Fall von Personenschäden bedeuten, dass die Schadenersatzpflicht
zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führt. Auf
der anderen Seite - und dies ist die Intention des Gesetzgebers - ist mit
dieser Regelung auch sichergestellt, dass das Verkehrsopfer Schadenersatz
erhält, und zwar auch dann, wenn der Schädiger mittellos ist.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt den Kfz-Halter, den Eigentümer,
den Fahrer sowie Beifahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter
Verkehrsteilnehmer im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme und das
in ganz Europa. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer auf
eigene Kosten ab, wodurch auch die Kfz-Haftpflicht insoweit die Teilfunktionen
einer -Rechtsschutzversicherung" übernimmt. Ausreichenden Versicherungsschutz
bietet die sog. -unbegrenzte Deckungssumme", da für jeden Schaden,
der mit Ihrem Fahrzeug verursacht wird, nach dem Gesetz in unbegrenzter
Höhe gehaftet werden muß.
Die gesetzlichen vorgeschriebenen Versicherungssummen betragen für
Personenschäden DM 5 Mio. (bei Tötung oder Verletzung von drei
oder mehreren Personen DM 15 Mio.), für Sachschäden DM 1 Mio.
und für Vermögensschäden DM 100.000. Bei Verträgen
mit -unbegrenzter Deckung" beträgt die maximale Deckung für
Personenschäden je nach Versicherungsunternehmen zwischen 7,5 Mio.
und 15 Mio. Mark je geschädigter Person. Sach- und Vermögensschäden
werden in unbegrenzter Höhe ersetzt. Neunzig Prozent der Haftpflichtverträge
laufen mittlerweile über die unbegrenzte Deckung.
Hinsichtlich der Versicherungsprämien in der Haftpflicht hat sich
seit Mitte 1996 eine Menge getan. Neu gibt es seitdem 16 Typklassen, die
die zuvor 11 verschiedenen PS/kW-Klassen abgelöst haben. Der jeweiligen
Klassenzuordnung eines Modells liegt dabei dessen durchschnittlicher Schadenaufwand
in der Vergangenheit zugrunde. Durch die Einführung dieser neuen Klassen
ergeben sich für bestimmte Fahrzeugtypen oft erhebliche Prämienerhöhungen,
so z.B. für Diesel (häufig als Langstreckenfahrzeug genutzt),
Kombis, Geländewagen und vor allem auch für ältere Modelle
mit hohen PS-Zahlen, da diese überwiegend von jüngeren und damit
unerfahreneren Fahrern gehalten werden. Auf der anderen Seite können
aber insbesondere mit schwächer motorisierten Klein- und Mittelklassewagen
auch erhebliche Preisvergünstigungen erzielt werden. Ebenfalls eingespart
werden kann vielmals durch die in 1998 eingeführten Berufsgruppentarife.
Insgesamt ist die Kfz-Haftpflichtversicherung in den letzten Jahren erheblich
komplexer geworden, nicht zuletzt dadurch, dass die Versicherungsgesellschaften
seit Mitte 1994 ihre Bedingungen, Tarife und Prämien frei gestalten
können. Folge dieser Entwicklungen ist eine für den Versicherungsnehmer
stark erhöhte Intransparenz der Leistungen und Prämien zwischen
den einzelnen Anbietern - entsprechend groß dürfte hier deshalb
das mit einem Versicherungswechsel verbundene Sparpotenzial für den
Kunden sein.
Ein erweiterter Versicherungsschutz kann durch den zusätzlichen Abschluß einer
Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung erfolgen.
Tip: Rückdatierung, d.h. in der ersten Jahreshälfte abgeschlossene Kfz-Versicherungen können auf den 1. Januar zurückdatiert werden, im zweiten Halbjahr abgeschlossene Versicherungen auf den 1. Juli. Auf diese Weise kann man früher in niedrigere Schadenfreiheitsklassen vorrücken - insbesondere für junge Fahrer sollte dies interessant sein!
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung übernimmt den finanziellen Ausgleich für
Schäden am Fahrzeug, die durch Brand, Diebstahl, Überschwemmung,
Hagel, Sturm, Glasbruch oder Haarwild entstanden sind.
In der Fahrzeugversicherung ist neben der Variante mit vollständigem
Schadenersatz auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schadenfall
möglich. Dies bringt je nach Höhe der Selbstbeteiligung deutlich
geringere Prämien für die Versicherungsleistung mit sich.
Zu prüfen ist natürlich auch, ob sich eine Teilkaskoversicherung überhaupt
lohnt. Bei einem älteren, vielleicht nur noch wenige tausend DM teuren
Fahrzeug kann es durchaus sinnvoll sein, den Versicherungsschutz ausschließlich
auf die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht zu beschränken.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung kommt - über die in der Teilkasko versicherten
Schäden hinaus - auch für solche Schäden am Fahrzeug auf, die
selbst oder durch einen Dritten verursacht worden sind. Also z.B. auch bei
einem selbstverschuldeten Unfall, bei Fahrerflucht oder bei einer eventuellen
Beschädigung durch unbekannte Dritte.
Wie bei der Teilkasko, ist es auch hier sinnvoll, bei Versicherungsabschluß einen
Selbstbehalt zu vereinbaren. Der Versicherungsnehmer kann dabei i.d.R. mindestens
zwischen einer Selbstbeteiligung im Schadensfall von DM 300, DM 650, DM 1.000
oder DM 2.000 wählen.
Deutliche Einsparungen lassen sich unter Umständen auch bei zunehmendem
Fahrzeugalter durch den Wechsel von der Voll- zu Teilkasko erzielen. Als Faustregel
kann ein Fahrzeugalter von zwei bis drei Jahren angesetzt werden, für
das sich eine Vollkasko noch lohnt (natürlich ist dies im Einzelfall
jedoch vom Neu- bzw. Zeitwert des betreffenden Kfz abhängig). Der Vollkaskoschutz
kann aber auch bei einem hohen Schadensfreiheitsrabatt und einer höheren
Typklasse in der Teilkasko die günstigere Alternative sein: Also vorher
nachrechnen!
Insassenunfallversicherung
Über eine Insassenunfallversicherung sind alle Insassen (inklusive Fahrer)
beim Gebrauch des Fahrzeugs, ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Fahrers
- Vorsatz ausgenommen -, versichert. Versichert sind alle Passagiere beim
Betrieb des Kraftfahrzeugs, d.h. nicht nur während der Fahrt, sondern
auch beim Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen, Parken, Tanken und sogar
beim Waschen des Fahrzeugs.
Versichert werden können folgende Leistungen:
- Invaliditätsleistung
- Todesfallentschädigung
- verschiedene Formen des Tagegeldes (Kranken-Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld oder Genesungsgeld)
Versichert sind entweder pauschal alle Insassen (Anzahl der vorhandenen
Sitzplätze) oder einzelne Sitzplätze (z. B. Fahrersitz).
Die Insassenunfallversicherung zählt zu den tendenziell überflüssigen
Versicherungen. Dies aus dem einfachen Grund, dass sämtliche berechtigten
Ansprüche wegen Körperverletzung, die gegen den Fahrer oder den
Fahrzeughalter erhoben werden, bereits durch die gesetzlich vorgeschriebene
Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Die Insassenunfallversicherung hat
also nur die Bedeutung einer normalen Unfallversicherung - begrenzt auf den
Bereich des Fahrens mit dem eigenen Auto. Ein solcher Schadensfall kann jedoch
besser und günstiger über eine normale Unfallversicherung reguliert
werden, die zusätzlich alle Unfälle des täglichen Lebens einschließt
- und das weltweit!
Garantieversicherung
Einige Versicherer bieten für Neu- und Gebrauchtwagen eine sogenannte Garantieversicherung an. Diese Versicherung umfaßt zusätzliche Sicherheitsleistungen und schützt vor allem vor hohen finanziellen Belastungen durch unerwartete Reparaturkosten. Die Garantieversicherung dürfte für Neuwagen jedoch i.d.R. uninteressant sein, da die meisten Hersteller mittlerweile selbst mehrjährige Werksgarantien auf die Fahrzeuge geben.
Schutzbriefversicherung
Schutzbriefe sollen das Pannenrisiko abdecken. Schutzbriefe leisten bei Eintritt der folgenden Ereignisse:
- Panne oder Unfall
- Diebstahl
- Erkrankung oder Tod des Fahrers
Ihr Leistungsumfang bezieht sich dabei auf:
- Pannen- oder Unfallhilfe
- Abschleppen oder Bergen des Fahrzeugs
- Ersatzteilversand
- Fahrzeugrücktransport und -unterstellung
- Verschrottung oder Verzollung (bei Totalschaden)
- Kosten der Weiter- oder Heimfahrt
- Ersatzfahrer
- medizinisch notwendiger Rücktransport (bei Erkrankung des Fahrers)
- Übernachtungskosten


