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Kraftfahrversicherungen

Kfz-Haftpflichtversicherung

Als Halter eines Kraftfahrzeugs (Personenwagen, Lastwagen, Motorrad oder ähnliche motorgetriebene Fahrzeuge) oder Anhängers sind Sie gesetzlich verpflichtet (Pflichtversicherungsgesetz). Schuldhaft einen Schaden zu verursachen könnte gerade im Fall von Personenschäden bedeuten, dass die Schadenersatzpflicht zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führt. Auf der anderen Seite - und dies ist die Intention des Gesetzgebers - ist mit dieser Regelung auch sichergestellt, dass das Verkehrsopfer Schadenersatz erhält, und zwar auch dann, wenn der Schädiger mittellos ist.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt den Kfz-Halter, den Eigentümer, den Fahrer sowie Beifahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme und das in ganz Europa. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab, wodurch auch die Kfz-Haftpflicht insoweit die Teilfunktionen einer -Rechtsschutzversicherung" übernimmt. Ausreichenden Versicherungsschutz bietet die sog. -unbegrenzte Deckungssumme", da für jeden Schaden, der mit Ihrem Fahrzeug verursacht wird, nach dem Gesetz in unbegrenzter Höhe gehaftet werden muß.
Die gesetzlichen vorgeschriebenen Versicherungssummen betragen für Personenschäden DM 5 Mio. (bei Tötung oder Verletzung von drei oder mehreren Personen DM 15 Mio.), für Sachschäden DM 1 Mio. und für Vermögensschäden DM 100.000. Bei Verträgen mit -unbegrenzter Deckung" beträgt die maximale Deckung für Personenschäden je nach Versicherungsunternehmen zwischen 7,5 Mio. und 15 Mio. Mark je geschädigter Person. Sach- und Vermögensschäden werden in unbegrenzter Höhe ersetzt. Neunzig Prozent der Haftpflichtverträge laufen mittlerweile über die unbegrenzte Deckung.
Hinsichtlich der Versicherungsprämien in der Haftpflicht hat sich seit Mitte 1996 eine Menge getan. Neu gibt es seitdem 16 Typklassen, die die zuvor 11 verschiedenen PS/kW-Klassen abgelöst haben. Der jeweiligen Klassenzuordnung eines Modells liegt dabei dessen durchschnittlicher Schadenaufwand in der Vergangenheit zugrunde. Durch die Einführung dieser neuen Klassen ergeben sich für bestimmte Fahrzeugtypen oft erhebliche Prämienerhöhungen, so z.B. für Diesel (häufig als Langstreckenfahrzeug genutzt), Kombis, Geländewagen und vor allem auch für ältere Modelle mit hohen PS-Zahlen, da diese überwiegend von jüngeren und damit unerfahreneren Fahrern gehalten werden. Auf der anderen Seite können aber insbesondere mit schwächer motorisierten Klein- und Mittelklassewagen auch erhebliche Preisvergünstigungen erzielt werden. Ebenfalls eingespart werden kann vielmals durch die in 1998 eingeführten Berufsgruppentarife.
Insgesamt ist die Kfz-Haftpflichtversicherung in den letzten Jahren erheblich komplexer geworden, nicht zuletzt dadurch, dass die Versicherungsgesellschaften seit Mitte 1994 ihre Bedingungen, Tarife und Prämien frei gestalten können. Folge dieser Entwicklungen ist eine für den Versicherungsnehmer stark erhöhte Intransparenz der Leistungen und Prämien zwischen den einzelnen Anbietern - entsprechend groß dürfte hier deshalb das mit einem Versicherungswechsel verbundene Sparpotenzial für den Kunden sein.
Ein erweiterter Versicherungsschutz kann durch den zusätzlichen Abschluß einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung erfolgen.

Tip: Rückdatierung, d.h. in der ersten Jahreshälfte abgeschlossene Kfz-Versicherungen können auf den 1. Januar zurückdatiert werden, im zweiten Halbjahr abgeschlossene Versicherungen auf den 1. Juli. Auf diese Weise kann man früher in niedrigere Schadenfreiheitsklassen vorrücken - insbesondere für junge Fahrer sollte dies interessant sein!

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung übernimmt den finanziellen Ausgleich für Schäden am Fahrzeug, die durch Brand, Diebstahl, Überschwemmung, Hagel, Sturm, Glasbruch oder Haarwild entstanden sind.
In der Fahrzeugversicherung ist neben der Variante mit vollständigem Schadenersatz auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schadenfall möglich. Dies bringt je nach Höhe der Selbstbeteiligung deutlich geringere Prämien für die Versicherungsleistung mit sich.
Zu prüfen ist natürlich auch, ob sich eine Teilkaskoversicherung überhaupt lohnt. Bei einem älteren, vielleicht nur noch wenige tausend DM teuren Fahrzeug kann es durchaus sinnvoll sein, den Versicherungsschutz ausschließlich auf die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht zu beschränken.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung kommt - über die in der Teilkasko versicherten Schäden hinaus - auch für solche Schäden am Fahrzeug auf, die selbst oder durch einen Dritten verursacht worden sind. Also z.B. auch bei einem selbstverschuldeten Unfall, bei Fahrerflucht oder bei einer eventuellen Beschädigung durch unbekannte Dritte.
Wie bei der Teilkasko, ist es auch hier sinnvoll, bei Versicherungsabschluß einen Selbstbehalt zu vereinbaren. Der Versicherungsnehmer kann dabei i.d.R. mindestens zwischen einer Selbstbeteiligung im Schadensfall von DM 300, DM 650, DM 1.000 oder DM 2.000 wählen.
Deutliche Einsparungen lassen sich unter Umständen auch bei zunehmendem Fahrzeugalter durch den Wechsel von der Voll- zu Teilkasko erzielen. Als Faustregel kann ein Fahrzeugalter von zwei bis drei Jahren angesetzt werden, für das sich eine Vollkasko noch lohnt (natürlich ist dies im Einzelfall jedoch vom Neu- bzw. Zeitwert des betreffenden Kfz abhängig). Der Vollkaskoschutz kann aber auch bei einem hohen Schadensfreiheitsrabatt und einer höheren Typklasse in der Teilkasko die günstigere Alternative sein: Also vorher nachrechnen!

Insassenunfallversicherung

Über eine Insassenunfallversicherung sind alle Insassen (inklusive Fahrer) beim Gebrauch des Fahrzeugs, ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Fahrers - Vorsatz ausgenommen -, versichert. Versichert sind alle Passagiere beim Betrieb des Kraftfahrzeugs, d.h. nicht nur während der Fahrt, sondern auch beim Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen, Parken, Tanken und sogar beim Waschen des Fahrzeugs.
Versichert werden können folgende Leistungen:

Versichert sind entweder pauschal alle Insassen (Anzahl der vorhandenen Sitzplätze) oder einzelne Sitzplätze (z. B. Fahrersitz).
Die Insassenunfallversicherung zählt zu den tendenziell überflüssigen Versicherungen. Dies aus dem einfachen Grund, dass sämtliche berechtigten Ansprüche wegen Körperverletzung, die gegen den Fahrer oder den Fahrzeughalter erhoben werden, bereits durch die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Die Insassenunfallversicherung hat also nur die Bedeutung einer normalen Unfallversicherung - begrenzt auf den Bereich des Fahrens mit dem eigenen Auto. Ein solcher Schadensfall kann jedoch besser und günstiger über eine normale Unfallversicherung reguliert werden, die zusätzlich alle Unfälle des täglichen Lebens einschließt - und das weltweit!

Garantieversicherung

Einige Versicherer bieten für Neu- und Gebrauchtwagen eine sogenannte Garantieversicherung an. Diese Versicherung umfaßt zusätzliche Sicherheitsleistungen und schützt vor allem vor hohen finanziellen Belastungen durch unerwartete Reparaturkosten. Die Garantieversicherung dürfte für Neuwagen jedoch i.d.R. uninteressant sein, da die meisten Hersteller mittlerweile selbst mehrjährige Werksgarantien auf die Fahrzeuge geben.

Schutzbriefversicherung

Schutzbriefe sollen das Pannenrisiko abdecken. Schutzbriefe leisten bei Eintritt der folgenden Ereignisse:

Ihr Leistungsumfang bezieht sich dabei auf: