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Dachfonds

Dachfonds sind erst seit dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz vom 1. April 1998 in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Investmentfonds investieren sie nicht in einzelne Aktien oder Anleihen, sondern in andere Investmentfonds, die sogenannten Zielfonds. Dabei muss der Dachfondsmanager einige Regeln beachten (Übrigens gilt dies natürlich auch für alle Fondsmanager!). So darf er nur Fonds kaufen, die in Deutschland zum öffentlichen Vertreib zugelassen sind. Der Anteil eines Zielfonds darf maximal 20 Prozent betragen. Zudem darf der Dachfondsmanager höchstens 10 Prozent der Anteile eines Zielfonds halten.

Kauft eine Fondsgesellschaft für einen Dachfonds nur konzerneigene Zielfonds, darf sie dafür weder Ausgabeaufschläge und Rücknahmegebühren noch eine doppelte Managementgebühr berechnen. Anders sieht es bei konzernfremden Fonds aus. Hier kann eine doppelte Managementgebühr und auch ein doppelter Ausgabeaufschlag anfallen (einmal für den Dachfonds und einmal für den Zielfonds).